Erklärvideo zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung



FAQs zur Beitragsanpassung

Sie wollen erfahren, weshalb die Beiträge erhöht werden? Dann sind Sie hier richtig. Wir geben Ihnen Antworten zur Kalkulation, zu rechtlichen Hintergründen und zur Frage, wie sich die Hallesche für stabile Beiträge einsetzt.

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1. Warum ist in einigen Tarifen eine Beitragsanpassung erforderlich?

Krankenversicherung:

In den zum 1. Mai 2024 anzupassenden Krankenversicherungstarifen ergab der Vergleich der kalkulierten mit den tatsächlichen Leistungsausgaben Abweichung über dem zuvor festgelegten Schwellenwert. Die gestiegenen Leistungsausgaben betreffen verschiedene Bereiche. Allgemein lässt sich sagen, dass sich darin auch der medizinische Fortschritt im Gesundheitswesen widerspiegelt. Als Privatpatient profitieren Sie besonders von diesen innovativen Behandlungsmethoden.

Die Veränderung anderer Rechnungsgrundlagen wie der Rechnungszins und die Lebenserwartung spielen bei der Beitragsanpassung zum 1. Mai 2024 eine vergleichsweise geringe Rolle. Wie sich die Rechnungsgrundlagen in Ihren Tarifen konkret verändert haben, können Sie dem Beiblatt Hintergründe Ihres Beitragsanpassungsschreibens entnehmen.

Pflege-Zusatzversicherung (bspw. Tarife OLGA und OLGAflex):

In der Pflege-Zusatzversicherung müssen die Beiträge ebenfalls angepasst werden. Auch hier wurde der maßgebliche Schwellenwert für die Versicherungsleistung überschritten. Ein wesentlicher Treiber für die gestiegenen Leistungen sind gesetzliche Änderungen, die zu einem Anstieg der Pflegebedürftigen geführt haben. Die daraus resultierenden höheren Ausgaben führen dazu, dass die Beiträge erhöht werden müssen. 

 

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2. Wie wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?
Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes sowie vom Alter und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Bei Bisex-Tarifen (Vertragsschluss bis zum 20.12.2012) wird zusätzlich noch das Geschlecht berücksichtigt. Die zu erwartenden Leistungen in einem Tarif werden für eine Versichertengemeinschaft über die gesamte Laufzeit kalkuliert.

Da der Beitrag allein aufgrund des Älterwerdens der Versicherten nicht steigen darf, sind im Beitrag Sparanteile (Alterungsrückstellungen) enthalten. In jungen Jahren werden so mehr Beiträge bezahlt als zu diesem Zeitpunkt tatsächlich benötigt werden. Die private Krankenversicherung hat bei der Beitragskalkulation gesetzliche Vorschriften zu beachten. Zudem prüft ein unabhängiger Treuhänder die Kalkulation der Beiträge.
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3. Wann darf eine Beitragsanpassung erfolgen?
Der Beitrag darf nur angepasst werden, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 % von den kalkulierten Kosten abweichen oder die Abweichung der Lebenserwartung diesen Schwellwert übersteigt. Jede Beitragsanpassung wird zudem von einem unabhängigen Treuhänder überprüft sowie der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
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4. Können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei der Beitragskalkulation langfristig berücksichtigt werden?
Eine Berücksichtigung der Kostenentwicklung über die nächsten Jahrzehnte lässt die Kalkulationsverordnung nicht zu, da langfristige Prognosen sehr fehleranfällig sind. Deshalb überprüfen wir regelmäßig sämtliche Kriterien und beziehen diese in unsere Beitragskalkulation mit ein. Ihr Beitrag basiert damit stets auf dem aktuellsten Kostenniveau.
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5. Wie steigt der Wert Ihres Versicherungsschutzes?
Sie haben mit Ihrem privaten Krankenversicherungsschutz bei der Hallesche vertraglich garantierte Leistungen. Der Wert dieser Leistungen steigt sogar mit dem medizinischen Fortschritt und entsprechenden Innovationen stetig.
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6. Erhöhen auch andere private Krankenversicherer ihre Beiträge?
Der medizinische Fortschritt ist einer der Hauptgründe für die Kostenentwicklung am gesamten Markt der privaten Krankenversicherer (PKV). Eine Beitragsanpassung ist in der PKV-Branche langfristig nicht vermeidbar. Die Hallesche kalkuliert nachhaltig und vorausschauend. Damit landen wir in unabhängigen Marktvergleichen zum Thema Beitragsstabilität regelmäßig ganz weit vorne. So bewertet die Ratingagentur ASSEKURATA die Beitragsstabilität der Hallesche als "exzellent".
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7. Wo liegt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass sich der Beitrag nach den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht*, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personen- oder Berufsgruppe) des Versicherten richtet. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich der Beitrag ausschließlich am Einkommen orientiert.

In der PKV wird bei der Beitragsberechnung das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, die einen guten Schutz gegen das demographische Risiko, d. h. gegen die ungünstige Entwicklung des Altersaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden in der GKV die Beiträge nach dem Umlageverfahren berechnet, d. h. es werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Somit besteht hier kein Schutz gegen das demographische Risiko.

* Bei Verträgen, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden, ist das Geschlecht noch ein Faktor bei der Beitragskalkulation. Alle danach geschlossenen Verträge unterliegen dem Unisex-Gebot.
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8. Wie erhöht die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge?

Das wissenschaftliche Institut der PKV hat in einer Studie die Beitragsentwicklung der GKV-Versicherten und die Beitragsentwicklung der PKV-Versicherten gegenübergestellt. Dafür wurden die offiziellen Daten des Bundesgesundheitsministeriums und des PKV-Verbandes ausgewertet.
Im Ergebnis zeigt sich, dass der durchschnittliche Beitragsanstieg für GKV-Versicherte in den letzten zwanzig Jahren höher war als der Anstieg bei den PKV-Versicherten (3,2 % zu 2,8 %).

Die GKV erhöht ihre Beiträge auf folgende Arten:

1. Direkte Beitragserhöhungen

  • Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

    (Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt zum 01.01.2024 um 187,50 € auf 5.175 € an.)

  • Erhöhung des Zusatzbeitrags
    (der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt zum 01.01.2024 von 1,6 % auf 1,7 %)

2. Indirekte Beitragserhöhungen

  • Jede Lohn- bzw. Gehaltserhöhung führt zu höheren Beiträgen, falls der GKV-Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Von jedem Euro Lohnerhöhung gehen dann sofort 16 Cent an die GKV weg.

  • Auch Leistungskürzungen sind "versteckte" Beitragserhöhungen. Ein GKV-Versicherter müsste - um seinen ursprünglichen Versicherungsschutz auf Dauer aufrechtzuerhalten - eine angemessene Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Der gleiche Versicherungsschutz wird also teurer als vorher.

 

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9. Sie haben keine Rechnungen eingereicht – warum ändert sich Ihr Beitrag trotzdem?
Durch Versicherte, die wenige oder keine Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wird der Krankenversicherungsschutz in einer Versichertengemeinschaft für alle finanzierbar. Von diesem Solidarprinzip profitiert jeder Einzelne. Denn niemand kann ausschließen, einmal selbst auf eine gute medizinische Versorgung – und damit auf die Versichertengemeinschaft – angewiesen zu sein.
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10. Wie können Sie sich kostenbewusst verhalten?
Jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen zum Wohl seiner Versichertengemeinschaft beitragen. Denken Sie zum Beispiel an:
  • Sparpotenziale bei Medikamenten: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigeren Arzneimitteln mit gleicher Wirkung (Generika) oder kleineren Packungsgrößen. Oft reicht dies für die Behandlung aus.

  • Gute Qualität beim Zahnersatz zu guten Preisen: Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem optimalen Leistungserbringer für qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen.

  • Den Hallesche Rechnungs-Check: Unsere Spezialisten prüfen Ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen gerne auf gebührenrechtliche und rechnerische Richtigkeit, noch bevor Sie diese bezahlen. Zum Rechnungs-Check

  • Den Hallesche Hilfsmittelservice: Wir haben bundesweit Verträge mit Sanitätshäusern, die kompetente Beratung und Preisvorteile bieten. Wenden Sie sich einfach direkt an uns.

  • Die Patientenhilfe im Einzelfall sowie individuelle Gesundheitsprogramme (für Kunden mit Vollversicherungsschutz): Die optimale Versorgung unserer Versicherten liegt uns am Herzen – ein zusätzlicher Vorteil: Solche Aktivitäten beeinflussen die Leistungsausgaben ebenfalls günstig.

  • Ambulantes Operieren: Immer mehr Operationen können heutzutage unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden. Dies erspart Ihnen längere Klinikaufenthalte und zudem können die Kosten deutlich reduziert werden. Zum Ratgeber ambulante OP
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11. Sie verhalten sich kostenbewusst – wie profitieren Sie davon?
Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, wird Ihr kostenbewusstes Verhalten bei der Hallesche mit der Beitragsrückerstattung belohnt: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie in vielen Voll- und Beihilfeversicherungstarifen bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Für einen Arbeitnehmer entspricht dies bis zu 50 % seines jährlichen Beitrags. Mehr zur Beitragsrückerstattung
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12. Wie mindert die Hallesche eine notwendige Beitragserhöhung?
  • Durch sogenannte "Beitragslimitierungen" mildert die Hallesche heute und in Zukunft notwendige Beitragsanpassungen für Ihre Versicherten ab. Die dafür verwendeten Mittel erwirtschaften wir unter anderem durch unsere besonders sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie. Jedes Jahr setzen wir einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zur Limitierung von Beitragserhöhungen für unsere Versicherten ein.

  • Seit Abschluss Ihrer Krankenversicherung bilden wir für Sie Rückstellungen für das Alter. Deshalb ist Ihr Beitrag in jüngeren Jahren etwas höher, um die Ausgaben im Alter zu finanzieren. Die Zinserträge, die wir mit diesen Alterungsrückstellungen erzielen, werden selbstverständlich unseren Versicherten gutgeschrieben. In der Voll- und Beihilfeversicherung zahlen Sie außerdem zwischen dem 21. bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %, sofern Sie dies bei Einführung des Zuschlags (im Jahre 2000) akzeptiert oder sich erst später bei uns versichert haben. Dieser Zuschlag wird ab Alter 65 beitragsstabilisierend eingesetzt.

  • Die Hallesche hat Rabattverträge mit Generikaherstellern. Dadurch werden Arzneimittelausgaben reduziert und Leistungsausgaben begrenzt.

  • Eines unserer wichtigsten Ziele für Sie als unser Mitglied ist die beste medizinische Versorgung. Mit unserem Gesundheitsmanagement ist Ihre Gesundheit bei uns in guten Händen: Unsere Patientenhilfe im Einzelfall sowie individuelle Gesundheitsprogramme für chronisch Kranke sorgen für eine optimale Versorgung unserer Versicherten und beeinflussen die Leistungsausgaben positiv.

  • Die Hallesche arbeitet mit dem Spitzenverband für Praxiskliniken zusammen: Für Versicherte verbessert sich dadurch der Zugang zu modernen Einrichtungen für ambulantes Operieren – auch dies wirkt sich positiv auf die Beiträge aus.

Tipp: Lesen Sie mehr zu unseren Gesundheitsangeboten unter der Rubrik: Gesundheitsberatung
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13. Wie finanziert die Hallesche Beitragslimitierungen?

Im Falle von Beitragserhöhungen kann die Hallesche Überschüsse nutzen, um die Beiträge zu limitieren und damit die Versicherten zu entlasten. Die Hauptüberschussquellen der Limitierungen sind der Sicherheitszuschlag und die Zinserträge. Zinserträge kommen aus

  • der Alterungsrückstellung (überrechnungsmäßige Zinsen),

  • dem Eigenkapital,

  • den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung und

  • sonstigen Rückstellungen.

Übrigens: Die Rückstellungen sind ein wichtiger Faktor bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens. Sie geben einen Hinweis auf die Finanzkraft des Versicherers.
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14. Welchen Einfluss hat der Zins auf den Beitrag?
Als private Krankenversicherung legt die Hallesche Krankenversicherung Kapital zurück, um für die im Alter höheren Krankheitskosten vorzusorgen (die sogenannten Alterungsrückstellungen). Der "Rechnungszins" gibt an, mit welcher Verzinsung auf die Alterungsrückstellungen kalkuliert wird. Grundlage der Ermittlung des Rechnungszinses ist ein von der Versicherungsaufsichtsbehörde BaFin anerkanntes Überprüfungsverfahren zur Prognose der künftigen Nettoverzinsung.

Wir haben die uns anvertrauten Gelder besonders verantwortungsvoll angelegt und verfügen deshalb über sehr sichere Kapitalanlagen. Da die Zinserträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken sind, konnten wir weniger Zinsen erwirtschaften als erwartet. Deshalb musste der Rechnungszins gesenkt und die entstandene Lücke durch höhere Beiträge ausgeglichen werden.

Nach vielen Jahren der Niedrigzinspolitik wurde der Leitzins zuletzt angehoben. Das wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Rechnungszins aus. Allerdings hat sich diese Entwicklung aufgrund der langfristigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen bisher nicht bemerkbar gemacht.

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15. Kennen Sie die Vorteile der Modifizierten Beitragszahlung (MBZ.flex)?
Mit der sogenannten Modifizierten Beitragszahlung bietet Ihnen die Hallesche eine ergänzende Lösung zur Sicherung der Beiträge im Alter an. Dies funktioniert ganz einfach: Sie zahlen heute etwas mehr Beitrag und profitieren später von Beitragssenkungen. Bis Alter 59 können Sie in dieses Modell einsteigen. Mehr zu MBZ.flex