Krankenversicherung:
In den zum 1. Mai 2024 anzupassenden Krankenversicherungstarifen ergab der Vergleich der kalkulierten mit den tatsächlichen Leistungsausgaben Abweichung über dem zuvor festgelegten Schwellenwert. Die gestiegenen Leistungsausgaben betreffen verschiedene Bereiche. Allgemein lässt sich sagen, dass sich darin auch der medizinische Fortschritt im Gesundheitswesen widerspiegelt. Als Privatpatient profitieren Sie besonders von diesen innovativen Behandlungsmethoden.
Die Veränderung anderer Rechnungsgrundlagen wie der Rechnungszins und die Lebenserwartung spielen bei der Beitragsanpassung zum 1. Mai 2024 eine vergleichsweise geringe Rolle. Wie sich die Rechnungsgrundlagen in Ihren Tarifen konkret verändert haben, können Sie dem Beiblatt Hintergründe Ihres Beitragsanpassungsschreibens entnehmen.
Pflege-Zusatzversicherung (bspw. Tarife OLGA und OLGAflex):
In der Pflege-Zusatzversicherung müssen die Beiträge ebenfalls angepasst werden. Auch hier wurde der maßgebliche Schwellenwert für die Versicherungsleistung überschritten. Ein wesentlicher Treiber für die gestiegenen Leistungen sind gesetzliche Änderungen, die zu einem Anstieg der Pflegebedürftigen geführt haben. Die daraus resultierenden höheren Ausgaben führen dazu, dass die Beiträge erhöht werden müssen.