Beitragserhöhung - DAS sind die Gründe!

In diesem etwa zwölfminütigem Video informiert Stephan Caspary vom PKV Verband über die Gründe der Beitragsanpassung

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Dann melden Sie sich gerne zu unserem Online-Infoabend am 03.12.2025 um 19:00 an: www.hallesche.de/online-infoabend

FAQs zur Beitragsanpassung

Hier erfahren Sie, warum die Beiträge angepasst werden – von der Berechnung über rechtliche Hintergründe bis hin zu den Maßnahmen, die die Hallesche ergreift, um Ihre Beiträge so stabil wie möglich zu halten.

Die Leistungsausgaben der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind in den letzten Jahren stark gestiegen – von rund 880 Millionen Euro im Jahr 2014 auf nahezu 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Damit haben sie sich mehr als verdreifacht.

Hauptursache ist die steigende Zahl der pflegebedürftigen Personen:
2014 erhielten rund 169.000 Menschen Leistungen aus der PPV, 2024 waren es bereits etwa 379.000 – also mehr als doppelt so viele.
Das liegt vor allem an der Pflegereform von 2017, durch die mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden können.
Zudem sind die Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim deutlich gestiegen.

In den letzten Jahren haben auch weitere Pflegereformgesetze (2023 und 2024) zusätzliche Leistungen gebracht.
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2024 die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 %, und zum 1. Januar 2025 alle Pflegeleistungen um weitere 4,5 % erhöht.

Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung ist damit deutlich gewachsen.
Diese Verbesserungen entlasten Pflegebedürftige und Angehörige spürbar – auch Sie profitieren im Pflegefall davon.
Die Pflegeversicherung ist dadurch zwar kostenintensiver, aber zugleich leistungsstärker und werthaltiger geworden.
 

  • Eine Beitragsanpassung ist nur möglich, wenn die tatsächlichen Ausgaben für medizinische Leistungen in einem Tarif deutlich von den ursprünglich kalkulierten Werten abweichen. Sobald ein festgelegter Schwellenwert überschritten wird, dürfen die Beiträge dieses Tarifs angepasst werden – das ist gesetzlich geregelt.
  • Die Hauptursache für steigende Beiträge liegt in den deutlich gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen. Sowohl die allgemeine Inflation als auch die sogenannte medizinische Inflation – also die steigenden Preise für Behandlungen, Medikamente und moderne Verfahren – führen dazu, dass medizinische Leistungen teurer werden.
  • Besonders im stationären Bereich, also bei Krankenhausaufenthalten, steigen die Kosten stark – ähnlich wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der medizinische Fortschritt trägt dazu bei: Neue, verbesserte Behandlungsmethoden kosten mehr, bringen aber zugleich große Vorteile für privatversicherte Patientinnen und Patienten.

Ein Beispiel:

Chronische Erkrankungen sind weit verbreitet – rund 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland leben mit mindestens einer dauerhaften Krankheit. Besonders häufig sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und chronische Atemwegserkrankungen.

Am Beispiel Typ-2-Diabetes zeigt sich, wie stark die Belastung wächst: Jährlich erkranken rund 450.000 Menschen neu, insgesamt sind bereits etwa sechs Millionen betroffen. Fachleute erwarten, dass diese Zahl bis 2050 auf rund elf Millionen steigen könnte.

Da Betroffene heute länger leben, verlängert sich auch die Behandlungsdauer – und damit steigen die Gesundheitskosten. In der Privaten Krankenversicherung sind die Ausgaben für Diabetesmedikamente in nur fünf Jahren um über 50 Prozent gestiegen.

 

 

Die Höhe Ihres Beitrags in der Privaten Krankenversicherung hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel vom gewählten Versicherungsumfang, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Bei älteren Tarifen, die vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden (sogenannte Bisex-Tarife), spielt auch das Geschlecht noch eine Rolle.

Wichtig zu wissen: Die Beiträge dürfen nicht allein durch das Älterwerden steigen. Daher sind im Beitrag von Anfang an sogenannte Alterungsrückstellungen enthalten – in jungen Jahren zahlen Versicherte etwas mehr, um im höheren Alter steigende Gesundheitskosten ausgleichen zu können.

Wichtig ist auch die gesetzliche Kontrolle: Die Berechnung der Beiträge unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Ein unabhängiger Treuhänder prüft regelmäßig, ob die Kalkulation korrekt und fair erfolgt. So können Sie sich auf eine transparente und verlässliche Beitragsgestaltung verlassen.

Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Das ist der Fall, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 Prozent von den ursprünglich kalkulierten Kosten abweichen – oder wenn die Lebenserwartung der Versicherten stärker steigt als erwartet.

Jede Anpassung wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und anschließend der Aufsichtsbehörde vorgelegt. So wird sichergestellt, dass Beitragsanpassungen nachvollziehbar und gerecht erfolgen.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in § 203 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und in § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Die sogenannte „Kalkulationsverordnung“ erlaubt keine Vorhersagen über die Kostenentwicklung für viele Jahrzehnte. Solche langfristigen Prognosen wären zu unsicher und könnten zu unrealistischen Beiträgen führen.

Stattdessen werden alle relevanten Faktoren regelmäßig überprüft – etwa die tatsächlichen Leistungsausgaben, die Lebenserwartung und die Zinsentwicklung. Diese aktuellen Werte fließen dann in die Beitragsberechnung ein.

So ist Ihr Beitrag immer auf dem neuesten Stand und spiegelt das aktuelle Kostenniveau im Gesundheitswesen wider. Diese regelmäßige Überprüfung sorgt außerdem für Stabilität und Transparenz bei der Beitragsentwicklung – damit Sie auch in Zukunft verlässlich abgesichert sind.

Auch wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben, kann sich Ihr Beitrag ändern. In der Privaten Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip: Alle Versicherten tragen gemeinsam dazu bei, dass der Schutz für alle bezahlbar bleibt.

Dieses Prinzip kommt allen zugute – denn niemand kann vorhersehen, wann und in welchem Umfang medizinische Hilfe notwendig wird. So profitieren Sie langfristig von einem verlässlichen und stabilen Versicherungsschutz.

Ein zusätzlicher Vorteil: In vielen unserer Vollversicherungstarife erhalten Versicherte bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. So wird gesundheitsbewusstes Verhalten direkt belohnt (weitere Informationen dazu finden Sie unter Frage Nr. 18).

Die Hallesche ergreift verschiedene Maßnahmen, um notwendige Beitragsanpassungen abzufedern und Ihre Beiträge langfristig stabil zu halten.

  • Beitragslimitierungen

    Für die Beitragsanpassung zum 1. Januar 2026 in der Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung haben wir ca. 150 Millionen Euro aus Überschüssen verwendet, um notwendige Erhöhungen durch Nachlässe spürbar abzumildern.

  • Rückstellungen für das Alter

    Seit Ihrem Versicherungsbeginn werden Rückstellungen für Ihr Alter aufgebaut. In jungen Jahren zahlen Sie etwas mehr, um daraus spätere Ausgaben im Alter mitzufinanzieren. Die daraus entstehenden Zinserträge kommen vollständig unseren Versicherten zugute.

  • Gesetzlicher Zuschlag zur Stabilisierung

    In der Voll- und Beihilfeversicherung zahlen Versicherte zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % – sofern sie bei der Einführung im Jahr 2000 zugestimmt haben oder später bei uns versichert wurden. Ab dem 65. Lebensjahr wird dieser Zuschlag eingesetzt, um Beitragssteigerungen zu dämpfen und Beitragssicherheit im Alter zu gewährleisten.

  • Kostendämpfung durch Rabattverträge

    Zur Senkung der Arzneimittelkosten hat die Hallesche Rabattverträge mit Generikaherstellern abgeschlossen. Das reduziert die Leistungsausgaben und trägt zur Stabilisierung der Beiträge bei.

  • Gesundheitsmanagement und Prävention

    Ein weiterer Beitrag zur Kostendämpfung ist unser umfassendes Gesundheitsmanagement. Dazu gehören unsere Patientenhilfe im Einzelfall und individuelle Gesundheitsprogramme für chronisch erkrankte Versicherte. Diese Angebote sorgen für eine optimale Betreuung und helfen, Kosten langfristig positiv zu beeinflussen.

 Tipp: Lesen Sie mehr zu unseren Gesundheitsangeboten unter der Rubrik: Gesundheitsberatung

Bei Beitragserhöhungen setzt die Hallesche Überschüsse ein, um die Beiträge zu begrenzen und ihre Versicherten zu entlasten. Diese Mittel stammen aus verschiedenen Überschussquellen, vor allem aus dem Sicherheitszuschlag und den Zinserträgen.

Die Zinserträge entstehen unter anderem aus:

  • den Alterungsrückstellungen (also den Rücklagen, die Versicherte für ihr höheres Alter aufbauen),
  • dem Eigenkapital,
  • den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung,
  • sowie weiteren Rückstellungen.
So kann die Hallesche einen Teil der Kostensteigerungen auffangen und Beitragsanpassungen abmildern – zum Vorteil aller Versicherten.

Als Private Krankenversicherung sorgt die Hallesche mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen dafür, dass auch im Alter höhere Gesundheitskosten gedeckt werden können.

Dabei spielt der sogenannte Rechnungszins eine wichtige Rolle: Er gibt an, welche Verzinsung für diese Rückstellungen kalkuliert wird. Die Höhe des Rechnungszinses wird nach einem von der BaFin anerkannten Prüfverfahren festgelegt, das die künftige Nettoverzinsung einschätzt.

Die Hallesche legt die ihr anvertrauten Gelder sicher und verantwortungsvoll an. In den Jahren der Niedrigzinspolitik sind die Zinserträge stark gesunken – dadurch konnten wir weniger Kapitalerträge erzielen als ursprünglich kalkuliert. Um diese Lücke auszugleichen, musste der Rechnungszins gesenkt werden, was sich auf die Beiträge auswirkte.

Seit 2023 hat sich das Zinsumfeld verbessert: Die Leitzinsen wurden spürbar angehoben. Obwohl sie zuletzt wieder gesunken sind, bringen neue Kapitalanlagen nun wieder etwas höhere Erträge. Dieser positive Effekt wirkt sich aber wegen der langfristigen Anlageform erst nach und nach vollständig auf die Beitragskalkulation aus.

Langfristig trägt das gestiegene Zinsniveau dazu bei, die Beiträge zu stabilisieren – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Beitragssicherheit in den kommenden Jahren.

 

Im Alter erhalten Privatversicherte mehrere finanzielle Entlastungen, die den monatlichen Beitrag spürbar senken:

  • Gesetzlicher Zuschlag (10 %)

    Alle Versicherten, die seit dem Jahr 2000 in die Private Krankenversicherung (PKV) eingetreten sind, zahlen einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %. Ab dem 65. Lebensjahr wird dieser Zuschlag zur Beitragsentlastung eingesetzt. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt die Zahlung des Zuschlags – Ihr Beitrag reduziert sich automatisch. Auch viele Versicherte, die bereits vor 2000 versichert waren, haben ihre Verträge entsprechend ergänzt.

  • Wegfall des Krankentagegelds

    Mit dem Renteneintritt entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld, da dieser Schutz nur während des Berufslebens benötigt wird. Dadurch sinkt der Monatsbeitrag zusätzlich.

  • Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung

    Privat versicherte Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss von 7,95 % ihrer monatlichen Rente. Dieser ist auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt.

  • Höherer Beihilfesatz für Beamtinnen und Beamte

    Für Beamtinnen und Beamte erhöht sich im Alter der Beihilfesatz des Dienstherrn, sodass sie weniger Eigenanteil für ihre PKV zahlen müssen.

  • Zusätzliche Beitragsentlastungstarife

    Wer seine Beiträge im Alter weiter senken möchte, kann mit einem Beitragsentlastungstarif gezielt vorsorgen. Damit sichern Sie sich im Alter dauerhaft niedrigere Beiträge – unabhängig von Ihrer späteren Einkommenssituation.
Tipp: Lassen Sie sich dazu gerne individuell beraten

 

Ja, auch andere Private Krankenversicherer nehmen regelmäßig Beitragsanpassungen vor. Diese hängen von den tatsächlichen Kosten für medizinische Leistungen ab. Wenn die Ausgaben die kalkulierten Werte deutlich übersteigen, sind alle Versicherer gesetzlich verpflichtet, ihre Beiträge anzupassen. Dieser Prozess ist in der gesamten Branche einheitlich geregelt und dient dazu, die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung langfristig zu sichern.

Wir kalkulieren dabei nachhaltig und vorausschauend – mit dem Ziel, Beiträge im Vergleich möglichst stabil zu halten. Das zeigt sich auch in unabhängigen Vergleichen: Die Ratingagentur ASSEKURATA bewertet die Beitragsstabilität der Hallesche als „exzellent“.

Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der Branche finden Sie hier.
 

Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck:

Steigende Ausgaben für medizinische Leistungen und Pflege führen erneut zu höheren Beiträgen ab dem 1. Januar 2026. Besonders betroffen sind Versicherte mit mittleren und höheren Einkommen, da sich der Höchstbeitrag weiter erhöht.

1. Beitragssätze

Der allgemeine Beitragssatz bleibt unverändert bei 14,6 %.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt laut Bundesgesundheitsministeriums jedoch von 2,5 % auf 2,9 %.

Damit liegt der Gesamtbeitragssatz künftig bei 17,5 %.

2. Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze – also das Einkommen, bis zu dem Beiträge gezahlt werden müssen – steigt zum 1. Januar 2026 von 5.512,50 € auf 5.812,50 € pro Monat.

3. Beispielrechnung für freiwillig Versicherte (Höchstbeitrag 2026)

Krankenversicherung: 17,5 % × 5.812,5 € = 1.017,19 €

Pflege-Pflichtversicherung: 3,6 % × 5.812,5 € = 209,25 €

Gesamtbeitrag 2026: ca. 1.226 € pro Monat

Das entspricht einem Anstieg von rund 85 € gegenüber 2025.

1. Beitragsgrundlage

PKV – Äquivalenzprinzip:

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich der Beitrag nach den gewählten Leistungen und dem individuellen Risiko bei Vertragsschluss – also z.B. Alter und Gesundheitszustand.

GKV – Solidaritätsprinzip:

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt der Beitrag ausschließlich vom Einkommen ab – nicht von Alter oder Gesundheitszustand. Alle Versicherten zahlen einen prozentual gleichen Anteil ihres Einkommens, unabhängig davon, welche Leistungen sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

2. Finanzierungsprinzip

PKV – Kapitaldeckungsverfahren:

Ein Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung angespart.

Dadurch wird sichergestellt, dass auch im Alter höhere Gesundheitskosten finanziell abgesichert sind. So schützt die PKV vor den Auswirkungen des demografischen Wandels.

GKV – Umlageverfahren:

Die GKV verwendet die Beiträge der aktuell Versicherten direkt zur Finanzierung der laufenden Leistungen. Es werden keine Rückstellungen gebildet – das System reagiert stärker auf gesellschaftliche Entwicklungen wie steigende Lebenserwartung oder sinkende Geburtenraten.

3. Kurz gesagt

Die PKV kalkuliert individuell und vorausschauend, mit eigenem Kapitalaufbau.

Die GKV funktioniert gemeinschaftlich und einkommensabhängig, ohne Kapitalreserven.

Ein Blick auf die Beitragsentwicklung der letzten 20 Jahre zeigt:

Die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben sich ähnlich entwickelt – teils sogar mit Vorteilen für die PKV.

Laut einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten im Durchschnitt:

  • in der PKV um 3,1 % pro Jahr,
  • in der GKV um 4,0 % pro Jahr.

Diese Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum der letzten zwei Jahrzehnte und zeigen, dass die Beiträge in der PKV weniger stark gestiegen sind  als in der GKV.

Beide Systeme stehen jedoch vor ähnlichen Herausforderungen – insbesondere aufgrund des medizinischen Fortschritts mit stark steigenden Gesundheitskosten.

Die PKV begegnet diesen Entwicklungen durch eine vorausschauende Kalkulation, Alterungsrückstellungen und langfristig sichere Kapitalanlagen.

Beitragsentwicklung GKV und PKV

Die Entscheidung für die Private Krankenversicherung (PKV) sollte man nicht allein vom Beitrag abhängig machen. Wichtiger ist, welche Qualität und welcher Umfang der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet sind – und zwar in allen Lebenslagen, nicht nur bei schweren Erkrankungen.

Privatversicherte profitieren von einem besonders umfassenden Gesundheitsschutz, der viele Vorteile bietet:

  • Freie Arztwahl und schnelle Termine

    Privatversicherte können alle Haus- und Fachärzte direkt aufsuchen und erhalten in der Regel schneller Termine – ohne Überweisungspflicht oder lange Wartezeiten.

  • Zugang zu Spezialisten und neuesten Behandlungsmethoden

    Ärztinnen und Ärzte unterliegen in der PKV keinen Budgetgrenzen und können nach medizinischem Bedarf behandeln – mit modernsten Diagnoseverfahren und Therapien.

  • Hochwertige Arzneimittel

    Privatversicherte erhalten die medizinisch sinnvollsten Medikamente, nicht nur das preisgünstigste Präparat. Das ermöglicht eine individuellere und oft verträglichere Behandlung.

  • Schneller Zugang zu Innovationen

    In der PKV stehen neue, wissenschaftlich anerkannte Therapien und Medikamente oft früher zur Verfügung – ohne formale Genehmigungsverfahren wie in der GKV.

  • Schutz durch garantierte Leistungen

    Die Leistungen in Ihrem Tarif sind vertraglich garantiert – sie können nicht nachträglich gekürzt werden. Damit wächst Ihr Versicherungsschutz automatisch mit dem medizinischen Fortschritt und bleibt dauerhaft auf hohem Niveau.

 

Mit Ihrem privaten Krankenversicherungsschutz bei der Hallesche genießen Sie vertraglich garantierte Leistungen, auf die Sie sich dauerhaft verlassen können.

Der Wert Ihres Versicherungsschutzes steigt dabei kontinuierlich – denn neue medizinische Verfahren, Medikamente und Behandlungsmethoden werden automatisch in den Versicherungsschutz integriert, sofern ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.

So profitieren Sie vom medizinischen Fortschritt, ohne selbst aktiv werden zu müssen – Ihr Versicherungsschutz wächst mit und bleibt stets auf dem neuesten Stand der Medizin.

Jede Versicherte und jeder Versicherte kann durch verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beitragen, die Gesundheitskosten und damit auch die Beiträge der Versichertengemeinschaft stabil zu halten.

Hier einige einfache Möglichkeiten:

  • Preisbewusst bei Medikamenten

    Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke nach preisgünstigeren Arzneimitteln mit gleicher Wirkung (Generika) oder nach kleineren Packungsgrößen. Oft sind diese für die Behandlung völlig ausreichend.

  • Zahnersatz: hohe Qualität zu fairen Preisen

    Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach qualifizierten Zahnärzten oder Dentallaboren, die hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen anbieten.

  • Der Hallesche Rechnungs-Check

    Unsere Fachleute prüfen Ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen auf gebührenrechtliche und rechnerische Richtigkeit – noch bevor Sie bezahlen. Das gibt Sicherheit und hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.

    >>  Zum Rechnungs-Check

  • Der Hallesche Hilfsmittelservice

    Über unsere bundesweiten Verträge mit Sanitätshäusern profitieren Sie von kompetenter Beratung und Preisvorteilen. Wenden Sie sich dafür einfach direkt an uns.

  • Gesundheitsprogramme und Patientenhilfe

    Mit unserer Patientenhilfe im Einzelfall und den individuellen Gesundheitsprogrammen unterstützen wir insbesondere Vollversicherte bei einer optimalen Versorgung. Ein zusätzlicher Vorteil: Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf die Leistungsausgaben aus.

  • Ambulante Operationen nutzen

    Viele Eingriffe lassen sich heute ambulant durchführen – also ohne längeren Klinikaufenthalt. Das ist komfortabler für Sie und kostensparend zugleich.

    >> Zum Ratgeber ambulante OP

Fazit:

Mit wenigen bewussten Entscheidungen können Sie Ihre Gesundheit fördern, Kosten senken und gleichzeitig Ihre Versichertengemeinschaft entlasten. So tragen Sie aktiv zu einer stabilen Beitragsentwicklung bei.

Wenn Sie keine Rechnungen einreichen und keine Leistungen in Anspruch nehmen, belohnt die Hallesche Ihr kostenbewusstes Verhalten mit einer Beitragsrückerstattung.

Mit der sogenannten Modifizierten Beitragszahlung (MBZ.flex) bietet Ihnen die Hallesche eine ergänzende Möglichkeit, Ihre Beiträge im Alter gezielt zu sichern.

Das Prinzip ist einfach:

Sie zahlen heute etwas mehr Beitrag und profitieren später von spürbaren Beitragssenkungen. So können Sie frühzeitig vorsorgen und Ihre finanzielle Belastung im Ruhestand deutlich reduzieren.

Ein Einstieg in dieses Modell ist bis zum Alter von 59 Jahren möglich.

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