In der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass sich der Beitrag nach den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht*, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personen- oder Berufsgruppe) des Versicherten richtet. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich der Beitrag ausschließlich am Einkommen orientiert.
In der PKV wird bei der Beitragsberechnung das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, die einen guten Schutz gegen das demographische Risiko, d. h. gegen die ungünstige Entwicklung des Altersaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden in der GKV die Beiträge nach dem Umlageverfahren berechnet, d. h. es werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Somit besteht hier kein Schutz gegen das demographische Risiko.
* Bei Verträgen, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden, ist das Geschlecht noch ein Faktor bei der Beitragskalkulation. Alle danach geschlossenen Verträge unterliegen dem Unisex-Gebot.