E-Rezept

Jetzt noch einfacher: Der E-Rezept Service in der Hallesche4u ePA

Ab sofort alles in einer App: Das E-Rezept in der Hallesche4u ePA

Ab sofort können Sie Ihr E-Rezept ganz bequem direkt in der Hallesche4u ePA verwalten – ohne zusätzliche App. Als Kundin oder Kunde mit einer Krankheitskostenvollversicherung nutzen Sie die E-Rezept-Funktion integriert in Ihrer elektronischen Patientenakte. Rezepte einsehen, verwalten und einlösen – alles zentral an einem Ort.

Support-Anfragen

Unser Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:

Ihre Vorteile mit der ePA auf einen Blick

  • Nur noch eine App für Ihre Gesundheitsdokumente und E-Rezepte
  • Direkter Zugriff auf Ihre Verordnungen
  • Einfache und sichere Nutzung in Ihrer Hallesche4u ePA
  • Alles rund um Ihre Gesundheit gebündelt

Weiterhin genießen Sie alle bisherigen Vorteile des E-Rezept

  • Alle Informationen rund um Ihre Rezepte digital auf dem Smartphone
  • Wichtige Informationen zu Ihren verschriebenen Medikamenten jederzeit abrufbar
  • Folgerezepte können durch Ihre Arztpraxis ohne zusätzlichen Besuch verschrieben werden
  • Suche nach Apotheken inkl. Öffnungszeiten und Serviceangebote (z. B. Botendienst)
  • Medikamente online bestellen – in der Apotheke selbst abholen oder nach Hause liefern lassen

E-Rezept in der Vollversicherung

Wie kann ich das E-Rezept einlösen und zur Erstattung einreichen?

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung.

  1. Das E-Rezept per App per Hallesche4u ePA-App
  2. Das E-Rezept per Papierausdruck

Für einen komplett digitalen Prozess empfehlen wir Ihnen die Variante per App.

Tipps und Tricks für die Einrichtung und Verwendung des E-Rezepts:

  1. Laden Sie sich die App Hallesche4u ePA aus dem App Store oder dem Google Play Store herunter.
  2. Melden Sie sich im nächsten Schritt in der „Hallsche4u ePA“ an.
  3. Jetzt können Sie die E-Rezept-Funktion über die ePA nutzen. Sie können die von Ihrer Arztpraxis verschriebenen Rezepte dort abrufen.
  4. Danach lösen Sie das E-Rezept in Ihrer Apotheke ein, entweder digital von zuhause oder Sie zeigen in der Apotheke vor Ort den Code vor.
  5. Die anschließende Erstattung leiten Sie ganz einfach in die Wege, indem Sie den Kostenbeleg mit „Hallesche4u“ teilen.

Als Alternative können Sie auch den Papierausdruck nutzen

  • Lassen Sie sich hierfür in der Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezepts ausstellen.
  • Dieser Ausdruck enthält verschiedene Codes, die in der Apotheke gescannt werden können.
  • Die Apotheke stellt Ihnen daraufhin einen Kostenbeleg aus, den Sie wie gewohnt bei uns zur Erstattung einreichen

Sie haben bereits die E-Rezept-App der gematik?

Die Nutzung der gematik App ist selbstverständlich weiterhin möglich. Wir empfehlen jedoch den Umstieg auf die Hallesche4u ePA, um alle Funktionen komfortabel in einer App zu bündeln.

E-Rezept in der Zusatzversicherung oder betrieblichen Krankenversicherung

Wie kann ich das E-Rezept bei der Hallesche einreichen?

Als Zusatzversicherter oder Versicherter in der betrieblichen Krankenversicherung haben Sie drei Möglichkeiten das E-Rezept zu nutzen:

  • Über Ihre elektronische Gesundheitskarte
    Die Verordnung wird digital gespeichert und über Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ausgelesen. Wir benötigen für die Erstattung der Kosten weiterhin die Verordnung Ihres Arztes. Diese können Sie sich auf Wunsch von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Papierform ausstellen lassen. Senden Sie uns diese bitte gemeinsam mit der Apothekenquittung zu.
  • Über die E-Rezept-App der gematik
    Sie erhalten die Verordnung in Ihrer E-Rezept-App und können diese dort verwalten und vor Ort in Ihrer Apotheke einlösen. Schicken Sie uns zur Kostenerstattung bitte die Verordnung Ihres Arztes in Papierform sowie die Quittung aus der Apotheke.
  • Als Ausdruck von Ihrem Arzt
    Auch eine Ausstellung des Rezepts von Ihrem Arzt in ausgedruckter Form ist weiterhin möglich. Schicken Sie uns bitte diesen Ausdruck bzw. ein Foto dieses Ausdrucks gemeinsam mit der Quittung aus der Apotheke zu.

Als Alternative zur ausgedruckten ärztlichen Verordnung können Sie uns auch einen Ausdruck des Nachweisdatensatzes 15a aus der Apotheke zusammen mit der Quittung zur Erstattung einreichen. 

FAQs zum E-Rezept

 

Allgemeines

Das E-Rezept bietet Ihnen als weiterer digitaler Fachdienst der Telematikinfrastruktur die Möglichkeit, Rezepte auf digitalem Weg verschrieben zu bekommen, in der Apotheke einzulösen und bei uns als Kostenträger einzureichen. Dadurch können Sie sich bei der Verschreibung von Folgerezepten Wege zum Arzt sparen und komfortabel Ihre Rezepte verwalten.

Als Kunde mit einer Krankheitskostenvollversicherung können Sie das E-Rezept mit der App ab 01.09.2024 nutzen.
Sind Sie gesetzlich versichert und haben eine private Zusatzversicherung nutzen Sie das E-Rezept bereits seit Januar 2024. Reichen Sie für die Erstattung bei uns immer die Verordnung gemeinsam mit der Apothekenquittung ein.

Von der Einrichtung des E-Rezepts bis zur Einreichung bei der Hallesche

  • Eine Krankenversichertennummer: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglicht Ihnen den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt wie der elektronischen Patientenakte. Ausführliche Informationen zur KVNR sowie zur persönlichen Beantragung finden Sie auf unserer Webseite.
  • Eine GesundheitsID: Dieses Merkmal wird zur Authentifizierung bei den Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt.
  • Die Hallesche4u ePA-App: In dieser App müssen Sie sich vor der Nutzung des E-Rezepts registrieren. Über die E-Rezept Funktion in der ePA können Sie Ihre verschriebenen Rezepte einsehen, in der Apotheke einlösen und uns zur Erstattung übermitteln.
  • Die Funktion des Online Check-in: Wenn Sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen möchten, benötigt die Praxis Ihre KVNR. Diese können Sie bequem und sicher mit dem Online-Check-in übermitteln. Die Nutzung des Online-Check-in erfolgt über die Hallesche4u ePA-App. Weitere Informationen zur Funktionsweise des Online-Check-ins finden Sie auch beim Verband der privaten Krankenversicherung.

Es gibt grundsätzlich zwei große Unterschiede.

  1. Bei der Verordnung
    Bei Privatversicherten muss vor der Verordnung des ersten E-Rezepts einmalig die Krankenversichertennummer per Online Check-In an die Arztpraxis übermittelt werden. Da das E-Rezept freiwillig ist, können Sie auf Wunsch auch ein ausgedrucktes Privatrezept erhalten.
  2. In der Apotheke
    Einlösen können Sie als Privatversicherter das E-Rezept durch die E-Rezept-Funktion in der ePA-App oder die ausgedruckte Verordnung. Die Gesundheitskarte ist für Privatversicherte nicht möglich. Sie erhalten als Privatversicherter nach der Einlösung in der Apotheke einen Kostenbeleg, der Ihnen entweder in der App zur Verfügung gestellt wird oder den Ihnen die Apotheke ausdrucken kann. Die Wahl liegt bei Ihnen.

Besonderheiten in der Zusatzversicherung und betrieblichen Krankenversicherung

Ihnen als gesetzlich Versicherter liegt häufig kein Papierrezept vor. Da wir zur Erstattung allerdings die Verordnungsinformationen benötigen, können Sie uns diese auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen:

  • Die Arztpraxis kann Ihnen die Verordnung ausgedruckt bereitstellen.
  • Die Apotheke kann die Verordnung und den Bezug des Medikamentes über den Nachweisdatensatz 15a nach § 300 Abs. 3 SGB V ausweisen. 
  • Sollte der Nachweisdatensatz 15a nicht vorliegen, genügt ein Screenshot aus dem Apothekenverwaltungssystem, aus dem die notwendigen Informationen hervorgehen.

Bitte senden Sie uns jeweils zu diesen Verordnungsinformationen ergänzend die Apothekenquittung mit, da nur dort die Zuzahlung zu erkennen ist.