Herzlich willkommen zum E-Rezept
Nutzen Sie ab sofort als Kunde mit einer Krankheitskostenvollversicherung ganz bequem die E-Rezept-App als perfekte Ergänzung zu Hallesche4u und Hallesche4u ePA.
Die E-Rezept-App der gematik bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Rezepte digital zur verwalten, einzulösen und zur Erstattung einzureichen.
Welche Vorteile bietet die E-Rezept-App?
E-Rezept in der Vollversicherung
Wie kann ich das E-Rezept einlösen und zur Erstattung einreichen?
Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung.
- Das E-Rezept per App
- Das E-Rezept per Papierausdruck
Für einen komplett digitalen Prozess empfehlen wir Ihnen die Variante per App.
Tipps und Tricks für die Einrichtung und Verwendung der E-Rezept-App:
- Laden Sie sich die beiden Apps „Hallesche4u ePA“ und „Das E-Rezept“ aus dem App Store oder dem Google Play Store herunter.
- Authentifizieren Sie sich im nächsten Schritt in der „Hallesche4u ePA“.
- In der "Hallesche4u ePA" erhalten Sie Ihre Gesundheits-ID, die Sie zur Identifizierung in der E-Rezept-App benötigen.
- Im Anschluss an die Registrierung in der E-Rezept-App können Sie die von Ihrer Arztpraxis verschriebenen Rezepte dort abrufen.
- Danach lösen Sie das E-Rezept in Ihrer Apotheke ein, entweder digital von zuhause oder Sie zeigen in der Apotheke vor Ort den Code vor.
- Die anschließende Erstattung leiten Sie ganz einfach in die Wege, indem Sie den Kostenbeleg aus der E-Rezept-App mit „Hallesche4u“ teilen.
Als Alternative können Sie auch den Papierausdruck nutzen
- Lassen Sie sich hierfür in der Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezepts ausstellen.
- Dieser Ausdruck enthält verschiedene Codes, die in der Apotheke gescannt werden können.
- Die Apotheke stellt Ihnen daraufhin einen Kostenbeleg aus, den Sie wie gewohnt bei uns zur Erstattung einreichen.

E-Rezept in der Zusatzversicherung oder betrieblichen Krankenversicherung
Wie kann ich das E-Rezept bei der Hallesche einreichen?
Als Zusatzversicherter oder Versicherter in der betrieblichen Krankenversicherung haben Sie drei Möglichkeiten das E-Rezept zu nutzen:
- Über Ihre elektronische Gesundheitskarte
Die Verordnung wird digital gespeichert und über Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ausgelesen. Wir benötigen für die Erstattung der Kosten weiterhin die Verordnung Ihres Arztes. Diese können Sie sich auf Wunsch von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in Papierform ausstellen lassen. Senden Sie uns diese bitte gemeinsam mit der Apothekenquittung zu. - Über die E-Rezept-App
Sie erhalten die Verordnung in Ihrer E-Rezept-App und können diese dort verwalten und vor Ort in Ihrer Apotheke einlösen. Schicken Sie uns zur Kostenerstattung bitte die Verordnung Ihres Arztes in Papierform sowie die Quittung aus der Apotheke. - Als Ausdruck von Ihrem Arzt
Auch eine Ausstellung des Rezepts von Ihrem Arzt in ausgedruckter Form ist weiterhin möglich. Schicken Sie uns bitte diesen Ausdruck bzw. ein Foto dieses Ausdrucks gemeinsam mit der Quittung aus der Apotheke zu.
Als Alternative zur ausgedruckten ärztlichen Verordnung können Sie uns auch einen Ausdruck des Nachweisdatensatzes 15a aus der Apotheke zusammen mit der Quittung zur Erstattung einreichen.
Die E-Rezept-App jetzt kostenlos herunterladen
Laden Sie sich die App gerne im App Store oder im Google Play Store herunter. Einfach den passenden QR-Code scannen und die App installieren.FAQs zum E-Rezept
Allgemeines
Sind Sie gesetzlich versichert und haben eine private Zusatzversicherung nutzen Sie das E-Rezept bereits seit Januar 2024. Reichen Sie für die Erstattung bei uns immer die Verordnung gemeinsam mit der Apothekenquittung ein.
Von der Einrichtung der E-Rezept-App bis zur Einreichung bei der Hallesche
- Eine Krankenversichertennummer: Die Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglicht Ihnen den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt wie der elektronischen Patientenakte. Ausführliche Informationen zur KVNR sowie zur persönlichen Beantragung finden Sie auf unserer Webseite.
- Eine GesundheitsID/digitale Identität: Dieses Merkmal wird zur Authentifizierung bei den Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt. Mit dieser Identität können Sie sich z. B. beim E-Rezept einloggen.
- Die Hallesche4u ePA-App: In dieser App müssen Sie sich vor der Nutzung des E-Rezepts authentifizieren.
- Die E-Rezept-App der gematik: Mit dieser App können Sie Ihre verschriebenen Rezepte einsehen, in der Apotheke einlösen und uns zur Erstattung übermitteln.
- Die Funktion des Online Check-in: Wenn Sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen möchten, benötigt die Praxis Ihre KVNR. Diese können Sie bequem und sicher mit dem Online-Check-in übermitteln. Die Nutzung des Online-Check-in erfolgt über die Hallesche4u ePA-App. Weitere Informationen zur Funktionsweise des Online-Check-ins finden Sie auch beim Verband der privaten Krankenversicherung.
Es gibt grundsätzlich zwei große Unterschiede.
- Bei der Verordnung
Bei Privatversicherten muss vor der Verordnung des ersten E-Rezepts einmalig die Krankenversichertennummer per Online Check-In an die Arztpraxis übermittelt werden. Da das E-Rezept freiwillig ist, können Sie auf Wunsch auch ein ausgedrucktes Privatrezept erhalten. - In der Apotheke
Einlösen können Sie als Privatversicherter das E-Rezept durch die E-Rezept-App oder die ausgedruckte Verordnung. Die Gesundheitskarte ist für Privatversicherte nicht möglich. Sie erhalten als Privatversicherter nach der Einlösung in der Apotheke einen Kostenbeleg, der Ihnen entweder in der E-Rezept-App zur Verfügung gestellt wird oder den Ihnen die Apotheke ausdrucken kann. Die Wahl liegt bei Ihnen.
Unser Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:
- telefonisch unter 0711 6603-6603
- per E-Mail an kundensupport@hallesche.de
- generelle Rückfragen oder Probleme mit der E-Rezept-App gerne direkt unter 0800/2773777 bei der gematik
Besonderheiten in der Zusatzversicherung und betrieblichen Krankenversicherung
Ihnen als gesetzlich Versicherter liegt häufig kein Papierrezept vor. Da wir zur Erstattung allerdings die Verordnungsinformationen benötigen, können Sie uns diese auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen:
- Die Arztpraxis kann Ihnen die Verordnung ausgedruckt bereitstellen.
- Die Apotheke kann die Verordnung und den Bezug des Medikamentes über den Nachweisdatensatz 15a nach § 300 Abs. 3 SGB V ausweisen.
- Sollte der Nachweisdatensatz 15a nicht vorliegen, genügt ein Screenshot aus dem Apothekenverwaltungssystem, aus dem die notwendigen Informationen hervorgehen.
Bitte senden Sie uns jeweils zu diesen Verordnungsinformationen ergänzend die Apothekenquittung mit, da nur dort die Zuzahlung zu erkennen ist.